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Dividenden, ETFs, Rente & Co.: Stopp der 4-%-Regel?

Rente nachdenklicher Mann prüft Unterlage
Foto: Getty Images

Wenn es um das Thema Rente geht, gibt es viele Möglichkeiten, um vorzusorgen. Neben der gesetzlichen Rente, natürlich. Unter anderem Dividendenaktien haben sich dabei zu Klassikern entwickelt, wenn es um das Generieren passiver Einkünfte geht. ETFs können hingegen einen vergleichsweise einfachen, aufwandsarmen, kostengünstigen und diversifizierten Zugang zum Vermögensaufbau an der Börse ermöglichen.

Es geht jedoch nicht bloß um den Vermögensaufbau. Nein, sondern auch das Leben und der Kapitalverbrauch sind Themen, die man würdigen sollte. Allerdings gibt es auch hierfür Regeln. Unter anderem hat sich die 4-%-Regel als wissenschaftlich begründeter Klassiker herausgestellt.

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Eine Foolishe US-Kollegin von mir hat jetzt jedoch im Rahmen eines spannenden Artikels infrage gestellt, ob die 4-%-Regel möglicherweise vor dem Aus steht. Lass uns ihrer Argumentation im Folgenden vereinfacht folgen, ehe wir überlegen, was jetzt sinnvoll sein könnte.

Stopp der 4-%-Regel

Die 4-%-Regel ist, wie gesagt, eigentlich ein Klassiker. Historische Back-Checks haben selbst im wissenschaftlichen Kontext ergeben, dass man mit einer Entsparrate von 4 % statistisch gesehen niemals pleitegegangen wäre. Wobei sich diese Regel wirklich auf die Ruhestandszeit und ein Portfolio von 60 % an Aktien und 40 % Anleihen bezogen hat. Das liefert bereits einige Erkenntnisse, wo die Baustelle liegen könnte.

Ein Problem ist beispielsweise: Anleihen bieten kaum mehr Rendite. Zumindest zuverlässige Anleihen nicht, wie man sie für ein Renteneinkommen benötigen könnte. Das heißt, die 40 % der Anleihen bringen kaum Vermögenszuwachs, was zu einem größeren Kapitalverbrauch führen kann. Ein erster Umstand, den es zu würdigen gilt.

Des Weiteren wird die Lebenserwartung konsequent länger. Die 4-%-Regel galt zum damaligen Zeitpunkt für damalige Renten- und Ruhestandserwartungen. Die Menschheit wird konsequent älter. Auch Themen wie ein früher Ruhestand werden bei einigen wichtiger. Situationen, auf die diese Regel möglicherweise nicht mehr passt.

Zudem, und auch das würdigte meine Foolishe US-Kollegin: Die Börsen werden volatiler. Der letzte Crash und die Erholung können als Indikator dafür gesehen werden, dass die Märkte liquider und dadurch beweglicher werden. Das kann ebenfalls zu einem Problem oder anderen Ergebnissen führen. Ein Back-Check könnte daher möglicherweise erneut angebracht sein.

Anpassungen vornehmen für die Rente!

Keine Frage: Möglicherweise sind einige Ausgangspunkte für die wissenschaftliche Begründung der 4-%-Regel inzwischen veraltet. Vielleicht sollte man als Foolisher Investor einige Weichen inzwischen anders definieren. Auf mehr Zuverlässigkeit und Kapitalerhalt achten. Oder, oder, oder. Doch auch hierfür könnte es einen Weg geben.

Wer die 4-%-Regel beispielsweise abwandelt und in eine 4-%-Dividendenregel abändert, der könnte etwas mehr auf Nummer sicher gehen. Dividenden zehren das Kapital schließlich nicht auf und wer auf starke, zuverlässige Aktien achtet, der könnte mit dieser leichten Abwandlung seinen Ruhestand trotzdem bequem gestalten. Eben indem man bloß auf Dividendeneinkünfte abzielt.

Auch hier sollte man natürlich konservativ agieren: Der Aufbau eines Puffers in wirtschaftlich besseren Zeiten könnte Dividendenkürzungen in schwierigen Zeiten vorbeugen. Zudem gilt es die Steuern zu berücksichtigen und einen Puffer bei den Dividenden einzuplanen. Eben weil ein gewisser Teil der Dividendeneinkünfte ausfallen könnte. Aber trotzdem: Das Prinzip des nicht vorhandenen Kapitalabbaus könnte hier mehr Nachhaltigkeit bedeuten.

Plane deinen Ruhestand!

Ob die 4-%-Regel für dich ausgedient hat oder nicht, das ist im Endeffekt natürlich deine Entscheidung und deine Ruhestandsplanung. Für eine erste Orientierungshilfe dürfte diese Regel jedoch weiterhin nicht verkehrt sein.

Auch Abwandlungen sind möglich. Neben der 4-%-Regel wäre so beispielsweise eine 3-%-Regel möglich, mit einem Portfolio, das möglicherweise nur aus Aktien besteht.

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