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Sonderprüfung Wirecard – Weshalb die Kommunikation eine Katastrophe ist

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Foto: Wirecard AG

Der Bericht über die Sonderprüfung bei Wirecard (WKN: 747206) ist endlich da! In den frühen Morgenstunden hat Wirecard laut eigenen Angaben den Bericht über die Sonderuntersuchung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erhalten. Das Unternehmen sieht sich entlastet und möchte mit Ernst & Young schnellstmöglich einen Termin zur Publikation des Jahresabschlusses 2019 abstimmen.

Wenn man sich die Volatilität des Aktienkurses nach der Veröffentlichung des Berichts auf der Homepage von Wirecard allerdings ansieht, muss man fast zu dem Schluss kommen, dass das nicht alle Beobachter so sehen. Ein guter Grund, genauer hinzusehen.

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Historie zur Entstehung des Berichts

Der Aufsichtsrat gab im Oktober 2019 die Sonderuntersuchung in Auftrag, da man immer wieder Vorwürfen der Bilanzmanipulation in Medien, vorneweg der „Financial Times“, ausgesetzt war.

Mitte März meldete sich das Unternehmen dann erstmals wieder zum Stand des Berichts. Hier teilte man mit, dass die Prüfungen in drei Teilbereichen weitestgehend abgeschlossen sind und zu keinen substanziellen Feststellungen geführt haben. Wegen der umfangreichen Prüfung des Drittpartnergeschäfts und der Reiserestriktionen durch das Coronavirus verschiebe sich der Abschluss des Berichts auf den 22. April.

Am 22. April meldete man sich dann wieder nach Börsenschluss. Aufgrund von neu eingegangenen Datensätzen benötige KPMG bis zum 27. April mit der Fertigstellung des Berichts. Die Herausgabe des Jahresabschlusses finde wie angekündigt am 30. April statt. Am 27. April passierte dann überhaupt nichts. Stattdessen veröffentlichte man erst am 28. April den Bericht. Nun sieht man sich auch gezwungen, die Veröffentlichung des Berichts nach hinten zu schieben.

Die etwas andere Sicht auf die Kommunikation

Die Art der Kommunikation wirft wesentliche Fragen auf. So wurden laut KPMG Teile der Unterlagen und Nachweise erst im Zeitraum vom 17. bis 24. April durch Wirecard geliefert. In diesem Zusammenhang finde ich es bedenklich, dass Wirecard angeforderte Dokumente teilweise nicht bzw. erst mehrere Monate nach Anforderung geliefert hat. Die Protokolle für die Quartalsmeetings in den Jahren 2016 und 2017 hat KPMG dann auch nicht von Wirecard erhalten, sondern von EY.

Die zunächst für 2016 und 2017 vorgelegten Verträge mit den Drittpartnern enthielten keine Anlagen zu den vereinbarten Konditionen. Auch hier hat man erst am 22. April geliefert, wobei selbst danach keine eindeutige Zuordnung zu den Verträgen möglich war. Für das Geschäftsjahr 2019 hat KMPG am 15. April 200 Mio. Datensätze in Empfang genommen, die aktuell analysiert werden. Mit der Erstellung des Berichts von einem Abschluss der Prüfungen zu sprechen, ist also falsch.

Es wirkt so, als wäre die Kommunikation mit den Prüfern von KPMG ähnlich wie mit den Aktionären. Wirecard scheint Informationen immer nur so weit zur Verfügung zu stellen, wie es gerade notwendig erscheint. Mit den ausstehenden Unterlagen, die erst im April geliefert wurden, hätte es den Führungsgremien bei Wirecard früher dämmern müssen, dass der Bericht erst später fertiggestellt werden kann. Hier wurden die Aktionäre allerdings erst am eigentlichen Veröffentlichungstag 22. April informiert. Wenn man den Prüfbericht liest, ist mir absolut unklar, wie man zu diesem Zeitpunkt noch an der Veröffentlichung des Jahresabschlusses am 30. April festhalten konnte.

Was sollte man mitnehmen?

Die Prüfung bei Wirecard ist noch nicht abgeschlossen! Aktuell werden noch wesentliche Datenbestände von KPMG geprüft. Daneben erscheint die Salamitaktik bei der Veröffentlichung der Informationen im Rückblick äußerst fragwürdig. Auch die Mithilfe bei der Prüfung, die der Befreiungsschlag für Wirecard sein sollte, scheint nicht wirklich überragend zu sein.

Besonders kritisch ist vor allem folgender Teil zum Drittpartnergeschäft im Prüfbericht: „[…] kann KPMG als Ergebnis […] in Bezug auf den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse existieren und der Höhe nach korrekt sind, noch die Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse nicht existent und in der Höhe nicht korrekt sind. Insoweit liegt ein Untersuchungshemmnis vor.“

Mit diesem Untersuchungsergebnis wird weiteren Angriffen durch Leerverkäufern Tür und Tor geöffnet sein. Die Kritikpunkte an dem Drittpartnergeschäft in den Jahren 2016 bis 2018 sind damit nicht entkräftet. Hier sehe ich den Aufsichtsrat jetzt in der Pflicht, möglichst schnell für Klarheit zu sorgen und offen zu kommunizieren. Nur so sehe ich meine Interessen als langfristig orientierter Aktionär gewahrt.

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Florian Hainzl besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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