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Steuerwahnsinn bei Fonds und ETFs – bald langt der Fiskus schon vorher zu

Quelle: Getty Images

Ab dem nächsten Jahr gelten neue Regeln für Fondsanleger. Der deutsche Fiskus hat sich, wer hätte es anders erwartet, komplizierte Änderungen ausgedacht, die Anlegern das Leben schwer machen werden.

Besonders dreist ist die Tatsache, dass ab 2018 der Fiskus auch schon zulangt, bevor überhaupt auch nur ein Cent Gewinn mit Fonds oder ETFs realisiert wurde. Hier erfährst du, worum es geht.

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Steuerreform mit Vorabpauschale

Das grundsätzliche Ziel der Reform ist eine bessere Kompatibilität von deutschen und ausländischen Fonds. Hier werden auf Fondsebene – ETFs sind steuerlich gesehen ebenso Fonds – teilweise neue Steuern fällig, die mit verschiedenen Freistellungen wieder ausgeglichen werden. Das betrifft Anleger aber nur indirekt, wirkliche Veränderungen bringt erst ein anderer Aspekt.

Weil der Staat in Zukunft nicht auf Steuern verzichten will, werden ab 2018 jährlich Abgaben fällig, auch wenn gar keine Gewinne realisiert werden. Das wird über eine Formel passieren, die sich am Basiszinssatz orientiert.

Zu Beginn jedes Kalenderjahres wird der Rücknahmepreis eines Fonds festgelegt. Dieser Preis wird dann mit dem von der Bundesbank festgelegten Basiszins multipliziert, der wiederum an die relevanten Freistellungen angepasst wird. Bei Aktienfonds sind es 30 %, bei Mischfonds 15 % und bei offenen Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % falls sie schwerpunktmäßig im Ausland investieren. Um die endgültige Vorabpauschale zu berechnen, werden auch noch die Ausschüttungen des Vorjahres abgezogen.

Der deutsche Fondsverband hat dazu, beispielhaft für einen Aktienfonds, folgende Formel für die Berechnung des Basisertrags veröffentlicht:

Basisertrag = 70% des jährl. Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (z.B. 01.01.2018)

So wird die Vorabpauschale berechnet:

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres

Die Vorabpauschale wird dann besteuert und die entsprechende Summe wird von der Depotbank vom Konto des Fondsbesitzers abgebucht. Sie wird dann zwar am Ende von der Steuer auf die tatsächlich realisierten Gewinne abgezogen und somit bedeutet die Steuerreform kaum Mehrbelastung, allerdings ist es durchaus ärgerlich, wenn man gerne jahrzehntelang für die Rente vorsorgen würde und schon lange im Voraus zur Kasse gebeten wird.

Der ganz normale Wahnsinn

Es wird also wieder einmal so sein, dass eine neue Steuerreform kompliziertere Regeln und somit neue Kopfschmerzen bringt. Die beschaulichen Zeiten der einfach verständlichen und quasi ohne Sonderregelungen existierenden Abgeltungssteuer sind schon bald vorbei.

Das ist noch kein Grund, in Panik zu verfallen. Bisher ist der Basiszins negativ und hebelt somit vorerst die Anwendung der neuen Regelung aus. Die meiste Arbeit werden einem darüber hinaus vermutlich die depotführenden Banken abnehmen.

Wer trotzdem keine Lust auf zusätzliche Regeln hat, kann sich überlegen, in seinem Portfolio auf Einzeltitel zu setzen. Einzelne Aktien bleiben vom neuen Steuerwahnsinn verschont.

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Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde übersehen, darauf hinzuweisen, dass die Vorabpauschale besteuert wird und nicht der zu zahlenden Steuersumme entspricht. The Motley Fool bedauert die missverständliche Formulierung.



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