Steuerfreie Dividenden kassieren – so geht’s
Dividendenzahlungen erfreuen das Herz der meisten Anleger. Haben wir einmal Aktien eines Unternehmens gekauft, das Dividenden ausschüttet, prasseln diese ohne weiteres Zutun regelmäßig wie ein warmer Sommerregen auf unser Konto nieder. Traumhaft – wenn da doch nur nicht die Sache mit der Steuer wäre. Bei Dividenden deutscher Unternehmen fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Je nachdem, in welchem Land das ausschüttende Unternehmen seinen Sitz hat, gibt es unterschiedliche Steuersätze, die grob um die 25 % pendeln. Ganz schön happig! Doch es gibt in Deutschland Wege, diese Besteuerung zu umgehen.
Möglichkeit 1: Dividenden aus dem steuerlichen Einlagenkonto
Einige deutsche Unternehmen schütten jedes Jahr steuerfreie Dividenden aus. Dies trifft zum Beispiel auf die Deutsche Telekom, Vonovia, Freenet und Vantage Towers zu. Dies ist möglich, da die Unternehmen ihre Dividende nicht aus dem im vorherigen Geschäftsjahr erzielten Gewinn, sondern aus speziellen Rücklagen ausschütten. Ausschüttungen aus diesem steuerlichen Einlagenkonto sind steuerfrei.
Klingt zu gut, um wahr zu sein? Leider gibt es auch hier einen Haken. Während die Dividendenzahlung nicht besteuert wird, wird der Einstandskurs der jeweiligen Aktien um die Dividendenhöhe reduziert. Dies führt dazu, dass der steuerrelevante Gewinn bei einem zukünftigen Verkauf der Aktien erhöht wird. Die dann zu zahlende Abgeltungssteuer fällt höher aus. Nur bei Aktien, die vor dem Jahr 2009 gekauft wurden, fällt gar keine Steuer an. Doch auch für Aktionäre, die nach 2009 eingestiegen sind, bleibt immerhin der Vorteil, dass erst beim Verkauf der Aktien eine Besteuerung erfolgt. Diesen Zeitpunkt kann man selbst bestimmen, und die Gewinne zum Beispiel mit Verlusten ausgleichen oder den Sparerpauschbetrag in dem Jahr in Anspruch nehmen.
Möglichkeit 2: Sparerpauschbetrag nutzen
Damit sind wir auch schon bei der zweiten Möglichkeit, um keine Steuern auf Dividenden zu zahlen: dem Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt 801 Euro pro Jahr, bzw. 1.602 Euro bei der gemeinsamen Veranlagung von Lebenspartnern. Ab dem nächsten Jahr soll der Betrag auf 1.000 Euro pro Person steigen.
Richtet man einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei seiner depotführenden Bank ein, bleiben Dividendenzahlungen bis zu diesem Betrag steuerfrei. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien fallen mit in den gleichen Steuertopf. Alternativ kann man sich zu viel gezahlte Steuern auch mit der Steuererklärung zurückholen.
Schlusswort
So ganz kommt man um die Besteuerung der Dividenden ab einem bestimmten Betrag also nicht herum. Ganz nach dem Motto: „Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.“ Ich finde das aber auch nicht weiter schlimm. Denn es gibt wichtigere Aspekte als die Dividenden-Besteuerung beim Investieren. Wer sich auf Dinge wie die Aussichten des Unternehmens, den Burggraben, das Management, die Finanzsituation und so weiter konzentriert sowie langfristig stetig investiert, wird höchstwahrscheinlich unabhängig von der Höhe der Dividenden-Steuer ein zufriedener Anleger werden.
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Hendrik Vanheiden besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.