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Bayer-Aktie: 1-mal Pech und 1 Hängepartie

Bayer - Glyphosat
Foto: Bayer AG

Als Bayer (WKN: BAY001) die Monsanto-Übernahme 2016 ankündigte, gingen sowohl das Management als auch viele Investoren davon aus, dass sich das Geschäft in einigen Jahren rechnen werde. Doch schon bei Transaktionsabschluss im Juni 2018 war klar, dass es viele Jahre dauern würde, bis Bayer 63 Mrd. US-Dollar über die Gewinne wieder einnimmt.

Wahrscheinlich hätte Bayer diese Summe über Kostenstreichungen und Kapitalmaßnahmen schnell kompensieren können. Doch dann kamen plötzlich etwa 125.000 Glyphosat-Klagen hinzu, die den Kauf verteuerten und die Aktien bis heute am Boden halten.

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Bayer könnte Musterverfahren drohen

Zum Unglück gesellt sich nun auch noch Pech hinzu. So bereitet die Kanzlei Tilp ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Bayer vor. Sie vertritt nach eigenen Aussagen mehr als 250 institutionelle und viele private Anleger, die davon ausgehen, dass Bayer sie bei der Übernahme nicht genügend über die Risiken aufgeklärt habe. Die Kanzlei erklärt zudem, dass Bayer seine Anleger im Zusammenhang mit den US-Glyphosatklagen getäuscht habe. Der Wert der Klage beläuft sich auf mehr als 1 Mrd. Euro.

Bayer weist die Vorwürfe zurück und hält die „Klagen wegen angeblich fehlerhafter Kapitalmarkt-Kommunikation im Zusammenhang mit der Monsanto-Akquisition für unbegründet“. Zwar hält sich die mögliche Schadenssumme im Vergleich zu den US-Vergleichszahlungen in Grenzen, doch ein weiterer Prozess schadet Bayers Ansehen und kostet wertvolle Kraft.

Ob hier wirklich Managementfehler begangen wurden, muss der Prozess zeigen. Monsanto war zumindest bereits vor der Transaktion umstritten und öfter in Klagen verwickelt. Bayer geht jedoch bis heute davon aus, durch eine gewisse Form der Härte doch noch das Ziel zu erreichen.

Oberstes US-Gericht befragt US-Regierung

Rein juristisch kann Bayer immer noch einen Sieg erringen. So hat sich der Konzern nun an den obersten US-Gerichtshof (Supreme Court) gewandt, um mit einem Richterspruch alle zukünftigen Klagen abzuwenden. Zuvor war er damit in Kalifornien vor dem U.S. District Court for the Northern District of California und Richter Vince Chhabria gescheitert.

Das oberste US-Gericht hat sich zwischenzeitlich an die US-Regierung gewandt, die darüber entscheiden soll, ob der Fall angenommen wird. Fällt der Entscheid positiv aus, könnte Bayer tatsächlich am Ende die verbleibenden Glyphosat-Klagen aus der Welt schaffen. Grund ist die konservative und wirtschaftsfreundliche Zusammensetzung des Gerichts. Zudem hat die oberste US-Umweltbehörde festgestellt, „dass Herbizide auf Glyphosatbasis sicher verwendet werden können und nicht krebserregend sind“, und erklärt, dass eine Krebswarnung falsch und irreführend wäre und das Produkt falsch kennzeichnen würde.

Kommt es zu einer schnellen Entscheidung, könnte die Bayer-Aktie profitieren, was am Ende auch das Kapitalanleger-Musterverfahren positiv beeinflusst.

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Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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