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Negativzinsen: Verfassungswidrig?

Geldscheine fliegen aus Geldbeutel
Foto: Getty Images

Negativzinsen sind für viele Sparer inzwischen zu einer größeren Belastung geworden. Viele Geldinstitute geben die damit verbundenen Aufwendungen per Verwahrentgelt an die Verbraucher weiter. Das ist inzwischen fast schon die Regel anstelle der Ausnahme. Oder die Tendenz geht zumindest genau dahin.

Allerdings sind Negativzinsen nicht unumstritten. Seitdem die EZB diese Wende eingeleitet hat, ist die Entwicklung konsequent in der Diskussion. Jetzt könnte jedenfalls eine neue Dynamik in diese Ausgangslage kommen. Möglicherweise sind diese Zinsen nämlich verfassungswidrig, wie ein angesehener Rechtswissenschaftler im Rahmen eines Gutachtens herausgestellt hat.

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Negativzinsen: Verfassungswidrig?

Genauer gesagt ist es Paul Kirchhof, der jetzt im Auftrag der Sparda Bank ein Rechtsgutachten erstellt hat, in dem Negativzinsen auf dem Prüfstand standen. Kirchhof ist ein ehemaliger Verfassungsrichter und ein hochangesehener sowie erfolgreicher Jurist. Seine Meinung zu den Sachverhalten könnte entsprechend eine Menge an Gewicht haben.

Laut Kirchhof bedeute die Politik der Negativzinsen eine Enteignung der Sparer. Das wiederum verletze das im Grundrecht und im europäischen Recht verankerte Recht auf Privateigentum, wie es in einem sehr einfachen Tenor ausgedrückt heißt.

Das Sparen dürfe demnach als Anlageform für die Bevölkerung mit einem kleineren Vermögen gegenüber der Aktie und der Immobilie als Anlageform für Personen mit höherem Vermögen nicht benachteiligt werden. Eine überaus interessante Position zum Thema Negativzinsen. Damit werde der Sparer enteignet, obwohl der Staat nicht auf das Privateigentum zurückgreifen darf.

Ist das die Wende bei dem Thema?

Die Diskussion zum Thema Negativzinsen dürfte mit dieser Position nicht abreißen. Wobei es im Endeffekt leider genau das bleibt: die Position eines angesehenen Juristen. Im Zweifel müssen Gerichte klären, ob die Politik ihrer Einschätzung nach ebenfalls zu dem Ergebnis einer Verletzung der Verfassung und der Grundrechte kommt.

Auch die Auswirkungen beim Thema Negativzinsen dürften verschieden sein. Wenn es jedoch darum geht, dass das Sparen als besondere Ausprägung als schutzwürdiges Privatvermögen angesehen wird, könnte das vielleicht sogar einen mittelbaren Zugriff verhindern. Aber, wie gesagt: Sehr viel bleibt noch theoretisch an dieser Stelle.

Für mich scheint im Moment lediglich klar zu sein, dass dieses Thema nicht so einfach ist, wie es augenscheinlich scheint. Die Tendenz vonseiten der Geldhäuser, Banken und Sparkassen scheint zwar eindeutig in diese Richtung zu gehen. Allerdings könnte der Grundgedanke vor einer rechtlichen Bewertung stehen. Das wiederum könnte der Thematik einen neuen Kick verleihen. Bleibt abzuwarten, in welche Richtung, sollte es wirklich zu einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Negativzinsen kommen.

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