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Doch ein Baustopp bei Gazproms Nord Stream 2?

Fragen
Foto: Getty Images

Bei Gazprom (WKN: 903276) und Nord Stream 2 hat es in der letzten Woche einen deutlich positiven Newsflow gegeben. Insbesondere das Einlenken der USA bei einem komplizierten Thema dürfte dem Betrieb auf die Sprünge helfen. Damit ist ein großes Hindernis aus dem Weg geräumt, wobei sich zeigt, dass die neue Biden-Präsidentschaft vermehrt auf Diplomatie und Nähe zu Europa setzt.

Aber auch an anderer Stelle hat es positive Signale für die EU-Pipeline Nord Stream 2 gegeben. So hat überraschend die zuständige Behörde, die BSH, eine ältere Genehmigung zur sofortigen Vollziehung gestellt. Das wiederum hat kurzfristig einen kleineren Bauabschnitt in deutschen Gewässern ermöglicht.

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Jetzt deutet sich jedoch eine schnelle Wende zum Wochenende an. Riskieren wir einen Foolishen Blick auf ebenfalls relevante News. Sowie darauf, warum sie möglicherweise doch ein wenig trivial sein könnten.

Gazprom & Nord Stream 2: Vollziehung kassiert?

Wie jetzt unter anderem der NDR berichtet, scheint genau diese Genehmigung samt sofortiger Vollziehung zum Wochenende gekippt worden zu sein. Die BSH, wie gesagt, die zuständige Behörde, habe die Genehmigung des Baus eines kleineren deutschen Teilstücks mit der besagten sofortigen Vollziehung zurückgenommen. Damit hat das beim Thema Nord Stream 2 nicht einmal eine Woche gehalten.

Dem ist wiederum ein Eilantrag der Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Hamburg zuvorgekommen. Umweltrechtliche Bedenken haben zuletzt bei Nord Stream 2 dazu geführt, dass der Weiterbau der EU-Pipeline nicht wie geplant fortgeführt werden konnte. Eine neuere Genehmigung ist dabei Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, das die Umwelthilfe angestrengt hat.

Wie auch immer: Das zuständige Gericht teilte die Auffassung der Deutschen Umwelthilfe und reagierten mit Unverständnis, warum die BSH die Verlegearbeiten an Nord Stream 2 trotz Vogelrastzeiten erlauben wollte. Daraufhin hat die BSH die sofortige Vollziehung zurückgenommen und einen Rüffel vom besagten Verwaltungsgericht erhalten. Faktisch könnte sich trotzdem wenig an der aktuellen Ausgangslage verändern.

Wenig faktische Veränderungen …?

Trotzdem könnte sich zum Wochenende hin wenig an der baulichen Ausgangslage zu Nord Stream 2 verändern. Die Bauarbeiten pausieren schließlich bis Ende Mai aufgrund der besagten Vogelschutzzeiten. Das BSH legt diese Formulierung aus, wonach die Frist am 22. Mai dieses Jahres abläuft. Mit Blick auf den Kalender stellen wir fest: Das ist genau das Wochenende.

Oder, anders ausgedrückt: Nord Stream 2 könnte jetzt womöglich auch trotz Kippens der sofortigen Vollziehung weitergebaut werden. Wobei fraglich ist, ob diese Frist von Ende Mai nicht doch noch ein Thema ist. Falls ja, könnten rechtliche Schritte womöglich auch hier ein wenig kurz geraten. Bis es dazu jedoch Neuigkeiten gibt, könnte der Monat Mai wirklich zu Ende sein. Zumindest baulich scheint es daher eine Menge Bewegung bei der EU-Pipeline zu geben.

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Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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