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Legale Steuervermeidung: So kann man die Abgeltungsteuer mit einem simplen Trick umgehen!

Superstar-Aktien Dividendenaktien
Foto: Getty Images

Wir haben es endlich geschafft. Und seit dem Frühjahr ist es nun amtlich. Unter den Industrieländern hat Deutschland laut OECD bei Steuern und Sozialabgaben jetzt sogar Belgien von Platz eins verdrängt. Und dies bedeutet, dass wir Deutschen bei Steuern und Abgaben globaler Spitzenreiter sind. Bei den meisten wird wahrscheinlich die Lohn- bzw. Einkommensteuer am höchsten zu Buche schlagen. Für uns Investoren ist es aber sicherlich die Abgeltungsteuer, die für das meiste Unbehagen sorgt.

Denn nachdem zum 01.01.2009 die Spekulationsfrist abgeschafft wurde, fällt auf alle Kursgewinne und Dividenden von Wertpapieren, die nach diesem Stichtag angeschafft wurden, die sogenannte Abgeltungsteuer an. Es gibt allerdings den Sparerfreibetrag, den jeder Bürger für sich beanspruchen kann. Für Ledige beträgt er 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Erst wenn diese Beträge überschritten werden, greift die Abgeltungsteuer.

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Diese beträgt, wenn man keine Kirchensteuer bezahlen muss, 26,375 % der erzielten Kapitalerträge. Kommt die Kirchensteuer noch hinzu, sind es je nach Konfession fast 28 %, die dann vom Gewinn einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden. Deshalb macht es meines Erachtens durchaus Sinn, einmal genauer hinzuschauen und zu analysieren, wie man diese Steuerlast ganz legal ein wenig verringern oder sogar ganz vermeiden kann.

Die Sache mit dem Verlustvortrag

Um zu erfahren, wie man die Abgeltungsteuer ganz oder teilweise umgehen kann, ist es wichtig, die Mechanismen des sogenannten Verlustvortrags zu kennen. Denn dieses Instrument kann genau dies möglich machen. Hierzu sollte man wissen, dass jede Bank einen Verrechnungstopf führen muss. Wie man aus dem Namen herleiten kann, werden in diesem die jeweiligen Gewinne oder Verluste, die beim Verkauf von Aktien entstanden sind, gegeneinander verrechnet.

Sind hier nun in einem Kalenderjahr die Verluste höher als die Gewinne ausgefallen, kann man die Verluste in das nächste Jahr übertragen. Rechtlich ist es hier so, dass die angesammelten Verluste aus Aktienverkäufen nicht verfallen. Vielmehr können sie auch noch Jahre später mit dann erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Generell sollte man immer Folgendes beachten. Meistens gibt es in einem Depot ja Titel, die man eventuell loswerden möchte. Vielleicht weil sie sich nicht so entwickelt haben, wie man dachte. Andererseits mag es aber auch Positionen geben, die sehr hoch gestiegen sind. Und hier könnte es ja sein, dass Gewinne realisiert werden sollen.

Man sollte jetzt unbedingt daran denken, die Aktien mit Kursverlusten als Erstes abzustoßen. Und erst im Anschluss die Werte zu verkaufen, bei denen man Gewinne mitnehmen möchte. Sollten die entstandenen Verluste nämlich größer oder gleich der eingefahrenen Gewinne sein, fällt keine Abgeltungsteuer an.

Ein simpler Trick für längere Zeiträume

Doch es gibt viele Anleger, die bei ihrer Aktienanlage langfristig ausgerichtet sind. Aber über die Jahre können sich bei einzelnen Positionen durchaus hohe Buchgewinne ansammeln. Diese sind dann meistens viel höher als die Verluste, die andere Titel im Depot aufweisen. Doch wir wissen ja, dass sich realisierte Verluste quasi unendlich weit in die Zukunft mitnehmen lassen.

Wie könnte man also vorgehen? Beispielsweise kann man ein oder mehrmals im Jahr eine gewisse Kurskosmetik betreiben. Hierbei gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Zum einen könnte man die größten Verlustbringer einfach verkaufen. Zum anderen könnte man Aktien, die zwar im Minus sind, bei denen man aber noch Potenzial sieht, auch verkaufen. Nachdem der Verkauf erfolgt ist, kauft man diese Papiere aber gleich wieder zurück. Denn man will ja schließlich nur den Verrechnungstopf mit Verlusten füllen, und sich diese für später sichern.

Wenn man über mehrere Jahre so vorgeht, ist es also durchaus möglich, immer größere Verluste anzuhäufen. Verkauft man dann später eine Position mit einem hohen Gewinn, wird dieser natürlich mit den über die Jahre angesammelten Verlusten verrechnet. So ist es machbar, die Abgeltungsteuer beträchtlich zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden.

Das „Schlupfloch“ in Form des Verlustvortrages kann einem Investor also helfen, seine Steuerlast merklich zu reduzieren. Allerdings wird immer mal wieder über eine Abschaffung der Abgeltungsteuer diskutiert. Doch dies heißt noch lange nicht, dass alle derzeitigen Ausgestaltungsmöglichkeiten ersatzlos gestrichen werden. Der Verlustvortrag könnte uns also vielleicht noch einige Zeit erhalten bleiben.

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