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Immer mehr brisante Details zur Wirecard-Aktie kommen ans Tageslicht

Wirecard Kreditkarte Kartenstappel Wirecard-Aktie
Foto: Wirecard AG

Warren Buffett prägte einmal das Sprichwort: „Wenn die Ebbe einsetzt, sehen wir, wer nackt geschwommen ist.“ Das trifft derzeit sehr gut auf die Wirecard (WKN: 747206)-Aktie zu, denn im Nachhinein erkennen wir nun, was alles schiefgelaufen ist. Auch wenn die Aufsichtsbehörden massiv in der Kritik stehen, sollten wir nie vergessen, dass es sich bei Wirecard womöglich um ein hochkriminelles Netzwerk gehandelt hat. Die Hauptschuld liegt deshalb wahrscheinlich bei den Firmenlenkern.

Viele Beobachter haben sich gewundert, warum Wirecard auch lange vor der Insolvenz immer wieder gegen Gesetze verstieß und nicht viel passierte. Wenn Ermittlungen stattfanden, verstand es das Unternehmen gekonn,t die Gemüter zu beruhigen, sodass sich das Kartenhaus über viele Jahre immer weiter aufbaute.

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Der merkwürdige Aktienhandel des Dr. Braun

Auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dr. Markus Braun stolperte immer wieder über Gesetze, wie sein Handel mit Wirecard-Aktien belegt. So führte er noch vor der Veröffentlichung des 2019er-Abschlusses einen größeren Kauf durch, obwohl diese Handlung gegen Insiderhandelsgesetze verstößt. Und scheinbar waren ihm beim späteren Verkauf die Vorschriften ebenso unwichtig.

So hat er einen Tag vor Bekanntgabe der Insolvenz Wirecard-Aktien im Wert von 6,6 Mio. Euro verkauft. Zwar verkaufte er auch am Tag der Verkündung und am 26. Juni 2020 Aktien, aber entscheidend ist die Handlung einen Tag vor der Verkündung.

Deshalb hat die BaFin gegen ihn wegen des Verdachts auf Insiderhandel Strafanzeige gestellt und ihre Ermittlungen auf alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ausgedehnt. Dr. Markus Braun war zuvor am 19. Juni 2020 als Vorstandsvorsitzender zurückgetreten, weshalb ein Verkauf nachvollziehbar ist, aber der Zeitpunkt wiederum nicht. Konsequenter wäre dies direkt nach dem eigenen Rücktritt gewesen.

Herr Braun sieht hingegen kein eigenes Verschulden und wehrt sich gegen die Anklage. „Wir weisen diesen Verdacht, zu dem Herr Braun von der BaFin vorher nicht einmal angehört worden ist, als völlig haltlos zurück“, äußerte sich sein Anwalt Alfred Dierlamm.

So habe er bereits am 18., 19. und 22. Juni 2020 Verkäufe vorgenommen. Unklar ist nur, ob er zu diesem Zeitpunkt bereits von der späteren Testatsverweigerung seitens der Wirtschaftsprüfer für den Abschluss 2019 wusste oder nicht. Und selbst wenn er nichts davon wusste, stellt sich die Frage, ob er von den Bilanzmanipulationen, die Jahre zurückreichen, Kenntnis hatte. Auch dies würde einen verbotenen Insiderhandelsfall auslösen.

Hat Wirecard verbotene Marihuana-Zahlungen abgewickelt?

In den USA wird derweil gegen Wirecard ermittelt, inwieweit das Unternehmen in einen Marihuana-Skandal verwickelt ist. Darüber hatte das „Wall Street Journal“ berichtet. Dabei soll ein deutscher Staatsbürger US-Banken getäuscht haben, sodass diese Zahlungen für Marihuana-Käufe abwickelten. Die Hintermänner hatten gefälschte Webseiten, Briefkastenfirmen und Offshore-Konten eingerichtet. Dadurch wurde gegenüber den Banken verschleiert, dass die Kunden tatsächlich Marihuana bestellten.

Die Staatsanwaltschaft untersucht nun, ob und inwieweit Wirecard als Zahlungsabwickler und Bank mitgewirkt hat. Eine Verbindung könnte deshalb bestehen, weil nach der Festnahme des beschuldigten Deutschen ein Wirecard-Manager seine Kaution übernehmen wollte. Dies lässt auf eine enge Beziehung schließen.

Wie viel wusste die BaFin?

Zudem wurde bekannt, dass die Finanzaufsicht BaFin im Juni, Juli 2017 und Sommer 2019 zwei Sonderprüfungen bei der Wirecard-Bank durchgeführt hat. Geprüft wurden jeweils das Kreditgeschäft und der Vorwurf der Geldwäsche.

Hier stellt sich die Frage, ob nicht schon damals Unregelmäßigkeiten offensichtlich wurden und somit die Ermittlungen auf den Gesamtkonzern hätten ausgedehnt werden müssen.

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Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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