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Bayer-Aktie: Warum ein wichtiger Teil des US-Glyphosat-Vergleichs wahrscheinlich keine Anerkennung finden wird

Bayer-Aktie
Foto: Peter Roegner

Bayer (WKN: BAY001) hatte erst vor wenigen Tagen für etwa 75 % seiner US-Glyphosat-Klagen einen umfassenden Vergleich ausgehandelt. Er würde den Konzern 8,8 bis 9,6 Mrd. US-Dollar kosten. Doch die Vereinbarung enthielt noch einen zweiten Teil, der Bayer sehr wichtig ist.

Der zweifelhafte zweite Teil des Vergleichs

In diesem geht es um alle zukünftigen Klagen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten werden. Die zweite Teilvereinbarung sollte Bayer „nur“ 1,25 Mrd. US-Dollar kosten. Sie sah unter anderem vor, dass zukünftig ein „Wissenschaftsgremium“ beurteilt, ob Glyphosat (Roundup) krebserregend ist oder nicht.

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Auf diesem Weg würde Bayer sehr wahrscheinlich alle zukünftigen Prozesse abwenden, denn viele Studien gehen bei sachgemäßer Anwendung von einer Unbedenklichkeit des Mittels aus. Ähnlich sieht es auch die US-Umweltbehörde.

Richter Vince Chhabria ist skeptisch

Doch dieser zweite Teil des Vergleichs bedarf noch der Zustimmung des Richters Vince Chhabria vom U.S. District Court for the Northern District of California. Wie nun bekannt wurde, erscheint ihm das darin beschriebene Prozedere allerdings als zu durchsichtig und einfach. Zukünftige Kläger würden so kaum noch zu einem nennenswerten Schadenersatz gelangen.

Am 24. Juli 2020 wird es deshalb eine Anhörung mit dem Richter geben, aber wie es derzeit aussieht, muss Bayer noch einmal nachbessern. Sonst könnte der Richter den derzeitigen Vorschlag ablehnen. Vince Chhabria sieht für zukünftige Kläger einen Nachteil darin, nicht mehr von einem Gericht, sondern von einem „Wissenschaftsgremium“ beurteilt zu werden.

Dieses soll aus fünf unabhängigen Experten bestehen, die allerdings jeweils zur Hälfte von den Parteien ausgewählt werden. Nur wenn das Gremium zur Erkenntnis kommt, dass Glyphosat krebserregend ist, würden die Klagen in weiteren Prozessen münden. Genau dieses Vorgehen zweifelt Richter Vince Chhabria an, denn es schützt nicht die Kläger, sondern Bayer.

Dem Konzern war es hingegen immer sehr wichtig, mit einem Vergleich auch alle zukünftigen Klagen abzudecken. Wie dieser Spagat nun gelingen soll, ist offen. Im schlimmsten Fall könnte Glyphosat Bayer zusätzliche Mrd. Euro kosten und sich weitere Prozesse über Jahre hinziehen. Dann könnte Bayer gezwungen sein, Unternehmensteile zu verkaufen, zu schlechten Bedingungen Fremdkapital aufnehmen oder eine Kapitalerhöhung durchführen.

Der Konzern hat unterdessen verkündet, die Meinung des Richters ernst zu nehmen: „Wir wissen die Anordnung des Richters zu schätzen, der seine vorläufigen Bedenken bezüglich des vorgeschlagenen Sammelklagenvergleichs vorbringt, den wir ernst nehmen und auf den wir eingehen werden“, so Bayers US-Unternehmenssprecher Chris Loder.

Zukünftige Risiken bleiben bestehen

30.000 Klagen wären durch den aktuellen Vergleich trotz einer Milliardenzahlung weiterhin nicht abgedeckt. Zu diesen könnten weitere hinzukommen. Es ist schwer vorstellbar, dass diese zukünftig alle leer ausgehen, denn Glyphosat wird weiterhin in unveränderter Rezeptur verkauft.

Sollte der Unkrautvernichter also tatsächlich gesundheitsschädlich sein, wovon aufgrund der Vielzahl der weltweiten Klagen auszugehen ist, müsste ihn Bayer in letzter Konsequenz aus dem Handel nehmen oder verändern. In allen anderen Fällen würde der Konzern weitere Klagen und Strafzahlungen in Kauf nehmen.

Bayer besteht weiterhin darauf, dass Glyphosat nicht krebserregend ist, und möchte deshalb nichts ändern. Diese Strategie scheint aufgrund der sehr offensichtlichen Begleiterscheinungen nicht angemessen. So regen sich ebenfalls in Europa starke Proteste gegen das Mittel, die wahrscheinlich ab 2022 zu einem Verbot führen werden.

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Christof Welzel besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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