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Wirecard-Aktie nach KPMG-Bericht: Was für eine Strafe droht jetzt?

Wirecard Kreditkarte Kartenstappel Wirecard-Aktie
Foto: Wirecard AG

Die neue Causa Wirecard (WKN: 747206) schlägt noch immer hohe Wellen. Der Zahlungsdienstleister hat mit dem Prüfbericht der KPMG nicht die erwünschte Entlastung erzielen können. Ganz im Gegenteil. Da es einige inhaltliche Schwächen in dem Bericht gibt, insbesondere im Drittpartnergeschäft, sind die Anleger verunsicherter denn je.

Doch es scheint, als würde es weitergehen. Jetzt tauchen sogar Meldungen auf, wonach dem DAX-Konzern eine Geldstrafe droht. Was hat es damit wieder auf sich? Eine Frage, der wir im Folgenden etwas näher auf den Grund gehen wollen. Wobei wir eines bereits jetzt anmerken können: Diese mögliche Geldstrafe scheint dann doch eher Peanuts zu sein.

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Das ist der Grund für die mögliche Geldstrafe

Wie mehrere Medien derzeit berichten, könnte der DAX-Konzern mit einer Geldstrafe belegt werden. Der Grund hierfür ist die Verschiebung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019. Die ursprüngliche Frist zur Vorlage dieses Zahlenwerks ist per Ende der letzten Handelswoche, also mit dem Donnerstag als letztem Werktag, ausgelaufen.

Die Frankfurter Wertpapierbörse prüft demnach nun die Einleitung eines solchen Verfahrens, das eine Strafe nach sich ziehen könnte. Ein Sprecher der Börse hat diesen Schritt bereits bestätigt. Im schlimmsten Fall würde dem DAX-Konzern demnach eine Strafe von bis zu 1 Million Euro drohen, wie es in den gängigen Meldungen heißt.

Innerhalb des Verwaltungsverfahrens wird Wirecard die Möglichkeit erhalten, sich zu den Gegebenheiten zu äußern und die Gründe für die Verzögerungen darlegen. Die derzeitige Situation mit der Prüfung der KPMG, die jetzt ergebnisseitig noch von den Wirtschaftsprüfern von EY aufgenommen wird, könnte dabei eine Ausnahmesituation sein. Zumindest dürfte Wirecard auf diesen Umstand verweisen. Generell könnte auch das Coronavirus als Grund für eine Verzögerung herhalten. Immerhin wird vonseiten der Aufsichtsbehörden derzeit nicht ermittelt, sollten Geschäftsberichte verspätet eingereicht werden.

Die Strafe ist keine große Sache

Um an dieser Stelle daher fair zu sein: Das Verfahren der Frankfurter Wertpapierbörse scheint letztendlich keine große Sache zu sein. Wirecard befindet sich derzeit in einer Ausnahmesituation. Sowohl durch das Coronavirus als auch durch die Sonderprüfung. Zudem ist die Strafe, die im schlimmsten Fall 1 Million Euro betragen würde, zwar ärgerlich. Aber selbst die Sonderprüfung ist teurer gewesen als diese indirekte Folge.

Die für Investoren relevantere Frage ist allerdings, ob sich an der generellen Einstellung zu Wirecard etwas verändert, wenn diese Strafe eigentlich bloß ein Peanut ist. Der Bericht der KPMG schlägt jedenfalls weiterhin hohe Wellen und hat reichlich Vertrauen verspielt. Allein der derzeit stark eingebrochene Aktienkurs von lediglich 88,14 Euro (04.05.2020, maßgeblich für alle Kurse) ist ein Zeugnis des Vertrauensverlustes. Vor der Veröffentlichung notierte die Wirecard-Aktie schließlich noch bei über 130 Euro je Anteilsschein.

Die derzeitige Informationslage zu filtern ist für Investoren zwar wichtig, keine Frage. Allerdings sollte man dennoch auch qualitativ filtern. Und die Enttäuschung über die Ergebnisse der Sonderprüfung hat in meinen Augen derart viel Gewicht, dass es wenig Positives geben könnte, das darüber hinwegtäuschen kann.

Wirecard-Aktie: Eine Vertrauensfrage

Die Wirecard-Aktie entwickelt sich daher immer weiter zu einer Vertrauensfrage. Dabei steht die Integrität des Managements auf dem Spiel und das, was sie als Entlastung und Transparenz verkaufen. Sowie die grundsätzliche Fragestellung, ob die Zahlen, insbesondere im Drittpartnergeschäft, richtig sind. Das Wörtchen Untersuchungshemmnis hat Zweifel geweckt. Wobei im Endeffekt weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit bestätigt werden konnte, wie es im Prüfwerk der KPMG heißt. Ob man sich auf diesen Deal einlassen möchte, das sollten Investoren nach wie vor gut evaluieren.

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Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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