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Wirecard-Aktie nach KPMG-Bericht: 3 Aussagen, die Investoren kopfschüttelnd zurücklassen

Wirecard Kreditkarte Kartenstappel Wirecard-Aktie
Foto: Wirecard AG

Wirecard (WKN: 747206) hat es nun also endlich getan: Der DAX-Zahlungsdienstleister hat am Dienstag dieser Woche die Ergebnisse der Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfer der KPMG veröffentlicht. Allerdings mit einiger Verspätung, die nicht erklärt worden ist.

Das Management sieht sich entsprechend der kolportierten Vorwürfe entlastet. Allerdings bleiben bedeutende Zweifel: Die Aktie des DAX-Unternehmens ist im Nachgang der Meldung im deutlich zweistelligen Bereich korrigiert. Den Investoren scheint daher weder das Format noch in Teilen der Inhalt zu gefallen.

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Und auch mir kommen beim ersten Lesen der ersten Seiten des Berichts bereits einige Dinge spanisch vor. Werfen wir im Folgenden daher einen Blick auf eine kleine Auswahl, die Anfänge und Formalitäten der Prüfung betrifft. Scheinbar gab es bei der Prüfung selbst einige Turbulenzen und Verzögerungen, die die KPMG durchaus durchscheinen lässt.

Mangelnde Kooperation im Drittpartnergeschäft

Wie die KPMG im Kontext dieses Berichtes eigentlich sehr deutlich werden lässt, waren insbesondere die kritischen Drittpartner nicht sonderlich kooperationsbereit. Wörtlich heißt es hier zunächst:

„Hinsichtlich des TPA Geschäftes ergab sich im Rahmen unserer Untersuchung, dass die Transaktionsdaten und entsprechende Settlementnachweise für den Untersuchungszeitraum 2016-2018, Verträge zwischen den TPA-Partnern und den Händlern sowie Kontoauszüge und Bankbestätigungen für Treuhandkonten […] für den Untersuchungszeitraum bislang nicht zur Verfügung gestellt wurden. Zumindest für die Zeiträume 2016 und 2018 bedarf es hier für Zwecke der forensischen Sonderuntersuchung mangels Vorliegen eigener Datenbestände der Mitwirkung durch die TPA-Partner, die bislang ausgeblieben ist. Zwischenzeitig haben jedoch zwei Geschäftspartner signalisiert, kooperationsbereit zu sein und Transaktionsdaten – zumindest für gewisse Zeiträume – zur Verfügung stellen zu wollen.“

Heißt übersetzt: Die Prüfung, insbesondere des kritischen Drittpartner- (TPA-)Geschäfts erwies sich im Rahmen der Prüfung alles andere als leicht. Womöglich sogar als lückenhaft mit wenig Datenbeständen. Transparenz und eine gute Kommunikation sieht anders aus. Das sollte Investoren einerseits zum Nachdenken animieren.

Schwierigkeiten bei der Datenerlangung

Andererseits haben jedoch scheinbar nicht bloß die Drittpartner die Prüfung erschwert, sondern auch Wirecard selbst. Wie es im Unterpunkt Kommunikation mit dem Aufsichtsrat heißt, hat es auch hier scheinbar einige Schwierigkeiten gegeben. Zumindest schien der KPMG dies eine Erwähnung im Prüfbericht wert zu sein. Im letzten Satz heißt es hier:

„Darüber hinaus haben wir den Aufsichtsrat in einem Schreiben über eine erhebliche Verzögerung bei der Vorlage der von uns geforderten Unterlagen durch die Wirecard AG informiert.“

Was das jetzt wieder bedeutet? Ebenfalls eine interessante Frage, die Investoren allerdings stutzig machen sollte. Scheinbar hat es zwischenzeitig jedenfalls Unstimmigkeiten gegeben, was die Vorlage relevanter Prüfunterlagen betrifft.

Dass dies erwähnt wird und im Schriftverkehr festgehalten wird, ist ein Punkt, der ebenfalls zeigt, dass die Prüfung womöglich nicht reibungslos abgelaufen ist. Wobei es nicht bloß die Drittpartner gewesen sind, die womöglich ein mangelndes Kooperationsverhalten an den Tag gelegt haben.

Ein möglicher Grund für die Verzögerungen

Des Weiteren dürfte auch die Verzögerung noch immer ein Thema sein, das die Investoren beschäftigt. Und in diesem Kontext womöglich auch die Vollständigkeit der untersuchten Unterlagen ein Thema werden, das relevant ist. Sowie bei Investoren Fragen aufwerfen kann. Hier heißt es unter dem Gliederungspunkt Sonstige Information zu Auftrag und Auftragsdurchführung:

„Der Vorstand der Wirecard AG hat KPMG die als Anlage 2 beigefügte Vollständigkeitserklärung vom 4. März 2020 (Anlage 2) im Zusammenhang mit dem Escrow-Account erteilt. Eine finale Vollständigkeitserklärung wurde von uns erbeten jedoch bis zum Ende unserer Untersuchung am 27. April 2020 durch den Vorstand nicht abgegeben.“

Es könnte daher sein, dass Wirecard für die Verspätung selbst verantwortlich gewesen ist. Im Rahmen der Adhoc-Mitteilung heißt es zwar, dass der Bericht erst in den frühen Morgenstunden des 28.04. übermittelt worden ist, was womöglich jedoch auch an der Nicht-Vollständigkeit der Unterlagen gelegen hat. Und wenn es bloß eine solche, finale Abschlusserklärung ist.

Ein halbes Jahr Prüfung für die Katz?

Der Prüfbericht der KPMG wirft daher weiterhin Fragen auf. Wirecard selbst sieht sich zwar als entlastet an. Allerdings sind es einige Phrasen, selbst auf den ersten Seiten des Prüfberichtes, die Investoren stutzig werden lassen sollten. Ein Befreiungsschlag scheint das daher nicht zu sein. Ob die Ausgangslage jetzt noch schlimmer geworden ist, sollte jeder Investor jedoch für sich selbst beantworten.

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Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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