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Wirecard-Aktie: Jetzt folgt die „Financial Times“-Retourkutsche!

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Foto: Getty Images

Auch in dieser Woche gab es erneut einen Beweis dafür, dass die „Financial Times“ rund um den DAX-Konzern Wirecard (WKN: 747206) einfach nicht lockerlassen wird. Im Rahmen eines weiteren kritischen Artikels, der erneut das Geschäft in Indien und eine damit in Zusammenhang stehende Übernahme aufgriff, versuchte die Tageszeitung Druck auf Wirecard auszuüben, wobei die jeweiligen Vorwürfe alles andere als neu sind.

Nun spricht Wirecard und äußert sich in einer offiziellen Stellungnahme zu den Vorwürfen. Werfen wir in diesem Sinne einen Blick auf wesentliche, klärende Passagen, sowie auf einen spannenden Aspekt, bei dem das Management des Zahlungsdienstleisters doch recht deutlich zurückgeschossen hat.

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Das Management über das Grundsätzliche

In der Mitteilung haben die Verantwortlichen erneut die Substanzlosigkeit dieser neuen kritischen Berichte betont. Die „Financial Times“ wiederhole demnach bloß alte Vorwürfe, die bereits im Vorfeld Gegenstand unabhängiger Prüfungen gewesen seien und sich als unbegründet erwiesen hätten. Eine potenzielle Sichtweise, die sich bereits mit dem medialen Diskurs dieser Tage deckt.

Tatsächlich sind die Vorwürfe alles andere als neu und haben ihren Ursprung im Jahre 2015. Zum damaligen Zeitpunkt hat der DAX-Konzern das strittige Unternehmen Hermes I übernommen und damals sei es zu Unregelmäßigkeiten bei Mittelsmännern und den jeweiligen Zahlungen gekommen. All das ist noch immer Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen. Allerdings, wie gesagt, definitiv keine Neuheit.

Das Management über die Rechtfertigung

Trotz der Substanzlosigkeit dieser vermeintlich neuen Vorwürfe ist Wirecard dennoch etwas in die Rechtfertigungsebene eingetreten. Ob das eine Ausprägung der neuen Transparenzrichtlinie ist, der das Management sich selbst verschrieben hat? Möglich, jedenfalls löblich, dass hier etwas detaillierter agiert wird.

Jedenfalls verfügte Wirecard nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Akquisition im Jahre 2015 über keinerlei Informationen über Kaufpreise, die an frühere Aktionäre gezahlt wurden, was eine fragwürdige Beteiligung und einen Pfusch über Mittelsmänner ausschließen dürfte.

Des Weiteren stellt der Zahlungsdienstleister klar, dass lediglich Teile des Geschäfts von Hermes übernommen worden seien, was hier ebenfalls den Blickwinkel verzerren könnte. Das könnte die Schuldfrage hingegen eher auf die Mittelsmänner abwälzen, wobei der DAX-Konzern fein raus wäre. Was zwischen Zwischenverkäufer und ursprünglichen Besitzern passiert, dürfte schließlich nicht Wirecards Tango sein.

Das Management über das merkwürdige Timing

Zu guter Letzt schließt die Pressemitteilung mit einem Verweis auf das Timing des vermeintlich neuen Artikels der „Financial Times“. Wirecard stellt fest, dass die Veröffentlichung des Artikels durch die „Financial Times“ mit dem sogenannten Tripe Witching Day zusammenfalle, einem von vier Verfallsdaten für Instrumente wie Optionen Futures und Co. Eine Aussage, die ebenfalls ein gewisses Gewicht besitzt.

Selbst wenn der Vorwurf nicht klar formuliert wird, so schwingt hier doch mit, dass das Timing vor dem großen Verfallstag und Hexensabbat günstig sein könnte, um Bewegung in die Wirecard-Aktie zu bringen. Zumindest den Vorwurf, dass die „Financial Times“ einen größtmöglichen Schaden anrichten möchte, muss sich die Tageszeitung nun erneut nachsagen lassen.

Es sind bemerkenswerte Passagen!

Unterm Strich sind die Aussagen von Wirecard und den Verantwortlichen bemerkenswert. Sie betonen nicht nur die geringe Aktualität, sondern geben auch inzwischen mehr von den jeweiligen Vorgängen preis und bieten somit eine höhere Transparenz.

Zeitgleich bringt der Zahlungsdienstleister außerdem wieder das geschickte Timing der Berichte ins Spiel, ohne dies jedoch explizit zu erwähnen. Ich denke, hier spricht viel für weitere Runden in diesem Kleinkrieg zwischen Zahlungsdienstleister und Tageszeitung.

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Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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