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Nicht auch noch das, thyssenkrupp! Bringt diese Millionenstrafe jetzt etwa das Fass zum Überlaufen?

Die Aktie von thyssenkrupp (WKN: 750000) macht gegenwärtig keine einfache Zeit durch. Der Konzernumbau zieht sich inzwischen in die Länge und für die Aufzugsparte ist noch immer keine finale Lösung präsentiert worden. Zusätzlich belastete ein Wechsel im Management zum Herbst dieses Jahres, was die Umstrukturierungsphase weiterhin zu einer Hängepartie werden lässt.

Des Weiteren nährt der drohende oder erhoffte Abgang der Aufzugssparte den Zweifel, ob nach diesem Schritt noch etwas Substanz in dem Konzern vorhanden ist. Das Filetstück, das nun unter den Hammer kommen soll, ist zwar derzeit deutlich mehr wert als der Gesamtkonzern, immerhin bis zu 17 Mrd. Euro könnte ein Verkauf einbringen. Nichtsdestoweniger bilden die übrigen Bereiche und insbesondere die Stahlsparte einen mickrigen Rest, der künftig aufpoliert werden soll.

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Allerdings sind diese Restrukturierungsmaßnahmen gegenwärtig nicht die einzigen Sorgen, die im Kontext des Gesamtkonzerns existieren. thyssenkrupp ist nämlich nun, wie viele andere Stahlkonzerne, zu einer millionenschweren Strafe verdonnert werden. Schauen wir im Folgenden einmal, ob dieser weitere mögliche Sargnagel hier inzwischen das Fass zum Überlaufen bringt.

Stahlsparte im Fokus

Im Fokus der aktuell kolportierten Strafe ist dabei die Stahlsparte des angeschlagenen und im Umbau befindlichen Konzerns. Neben weiteren Namen, unter anderem voestalpine, ist dabei auch thyssenkrupp vom Bundeskartellamt nun zu einer Millionenstrafe verdonnert worden. Die gesamten Strafzahlungen belaufen sich gängigen Meldungen zufolge auf 646 Euro, wovon ein gewisser Anteil natürlich auf den ehemaligen DAX-Konzern entfallen dürfte.

Der Grund für diese Strafzahlung seien demnach Preisabsprachen bei Blechen, die diese eigentlichen Wettbewerber verabredet hätten. So zumindest das Bundeskartellamt, das thyssenkrupp Steele Europe neben den besagten weiteren Namen nun mit der Strafe belegt hat. Durch Aufpreise und Zuschläge bei sogenannten Quartoblechen sei es zu einer unerlaubten Verständigung gekommen, so die Wettbewerbshüter, eine kartellrechtlich unlautere Absprache. Der Zeitraum dieser Handlungen sei zwischen den Jahren 2002 und 2016 gelegen, durchaus eine lange Phase.

thyssenkrupp, das noch keinen Kommentar abgegeben hat, hat allerdings bereits eine Rückstellung für dieses Strafmaß in Höhe von 370 Mio. Euro gebildet. Das könnte durchaus ein starker Indikator dafür sein, dass die Strafzahlung sich ergebniswirksam nicht niederschlagen wird. Immerhin sind wohl drei Akteure an den Absprachen beteiligt gewesen, was durchaus dafür sprechen könnte, dass die bisherige Kalkulation ausreichend für die Zahlung an das Bundeskartellamt sein dürfte.

Keine weiteren operativen Auswirkungen, aber …

Das aktuelle Geschäftsjahr 2019 dürfte durch diese Strafe nicht mehr belastet werden. Zumindest, wie gesagt, nicht, wenn das bisherige Rückstellungsmaß für die Strafe ausreichend ist. Womöglich könnten sogar überschüssige Mittel innerhalb der Rückstellung ertragswirksam aufgelöst werden. Allerdings sollten Investoren hier von keinem allzu großen positiven Sondereffekt ausgehen.

Was bleibt, ist daher der bisherige Fokus und die Frage, wie es mit dem Gesamtkonzern weitergehen wird. Was passiert mit der Aufzugssparte, wird hier ein Verkauf, ein Teilverkauf oder ein Teilbörsengang die Lösung sein? Mit all den Vor- und Nachteilen, die sich hier möglicherweise für Investoren und den Gesamtkonzern ergeben.

Auch sollten Investoren hier meines Erachtens kritisch hinterfragen, was abzüglich der Aufzugssparte noch übrig bleibt von der ehemaligen DAX-Industrieikone. Das Filetstück ist schließlich der profitableste Bereich gewesen, und sollte dieses Segment aus dem Zahlenwerk per Verkauf ausgeklammert werden, könnte das eine schwer zu füllende Lücke hinterlassen.

Die Probleme für den Industriekonzern scheinen daher nicht weniger zu werden. Wenigstens belastet zwar die neuerliche Strafzahlung nicht und könnte möglicherweise sogar zu einem positiven Einmaleffekt führen. Allerdings könnte das auch der berühmt-berüchtigte Tropfen auf dem heißen Stein sein.

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Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.



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