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Vorsicht vor der IPO-Euphorie und zwei weiteren Überraschungseiern

Foto: Getty Images

93 Unternehmen feierten seit dem Jahreswechsel an den amerikanischen Börsen ihren Börsengang. Besonders die Uber (WKN:A2PHHG)-Aktie und die Lyft (WKN:A2PE38)-Aktie zogen dabei viel Aufmerksamkeit auf sich. Aber wie man auch im Alltag viele Dinge nicht dann kaufen sollte, wenn die Euphorie am größten ist, so sollte man das auch bei Aktien nicht tun. Zu dieser Euphorie gesellen sich noch zwei Überraschungseier, weshalb Investoren bei Börsengängen vorsichtig sein sollten.

Das erste Überraschungsei: Aktienoptionen

Die fleißigen Mitarbeiter aufstrebender Unternehmen verzichten oftmals auf einiges an Geld und nehmen im Gegenzug dafür gerne Aktienoptionen. Das ist natürlich überhaupt nicht schlimm, sondern ganz im Gegenteil eine fantastische Idee.

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Zunächst natürlich für das Unternehmen, das dabei sehr viel Geld sparen kann, da durch die Ausgabe von Aktienoptionen kein oft knappes Geld das Unternehmen verlässt. Somit stehen mehr liquide Mittel zur Wachstumsfinanzierung zur Verfügung. Natürlich fördern die Aktienoptionen auch das unternehmerische Denken der Mitarbeiter. Schließlich sind die Mitarbeiter dann nicht nur Angestellte, sondern gleichzeitig auch Eigentümer, die vom langfristigen Erfolg des Unternehmens profitieren. Das sollte der Motivation zuträglich sein und langfristig auch einen Vorteil für die Mitarbeiter bringen – zumindest, wenn sich der Aktienkurs nach Börsengang in die richtige Richtung entwickelt.

Als Lyft kürzlich das allererste Mal seine Quartalszahlen als börsennotiertes Unternehmen präsentierte, zeigte sich das ganze Ausmaß der vergebenen Aktienoptionen. Alle unverfallbaren Optionen, die sich die Lyft-Mitstreiter in den vergangenen Jahren verdient hatten, mussten auf einen Schlag bewertet werden und erhöhten den Quartalsverlust um 900 Millionen US-Dollar auf insgesamt 1,1 Milliarden US-Dollar.

Sicher ist das in dieser Größenordnung eine einmalige Sache, da von nun an lediglich die neu ausgegebenen Aktienoptionen bewertet werden müssen. Dennoch hinterlassen diese Aktienoptionen gleich im ersten Quartal ein tiefes Loch in der Lyft-Bilanz.

Das zweite Überraschungsei: Sperrfristen

Anteilseigner, die bereits vor dem Börsengang Anteile an einem Unternehmen gehalten haben, sind verpflichtet, eine sogenannte Sperrzeit, Bindungsfrist oder Lockup-Periode einzuhalten. In dieser Zeit dürfen diese Aktionäre ihre Aktien nicht verkaufen.

Den Altaktionären, die in Zeiten vor dem Börsengang auf Auszahlungen verzichtet haben und mit ihrem Wagniskapital den Aufstieg vieler Unternehmen überhaupt erst ermöglichten, sei es gegönnt, nach Ablauf der Sperrfirst endlich die Früchte ihres Mutes zu kassieren.

Für die neuen Aktionäre kann dieses Verkaufsvolumen aber zu einer bösen Überraschung werden, wenn ein entsprechend hohes Verkaufsvolumen die Aktienkurse unter Druck bringt. Der Blick ins Aktiendepot könnte in den Tagen und Wochen nach Ablaufen der Sperrfrist daher weniger Freude bereiten.

Sowohl bei Lyft als auch bei Uber beträgt diese Sperrzeit übrigens 180 Tage.

Die größte Gefahr: Allzu große Euphorie

Die Börsenprospekte, die jedes Unternehmen vor dem Börsengang veröffentlicht, und die Roadshows bei institutionellen Anlegern sind wahnsinnige Informationsquellen. Derart viele Hintergrundinformationen zu den Wettbewerbern, den adressierbaren Märkten, der Intention, was man mit dem Geld aus dem Börsengang künftig erreichen will, und welche Stärken das Unternehmen gegenüber den Wettbewerbern hat, findet man wahrscheinlich zu keiner anderen Zeit als privater Investor.

Das Ziel dieser Übung ist so klar wie nachvollziehbar. Man will größtmögliche Euphorie entfachen und den bestmöglichen Preis herausholen. Denn schließlich gilt: Je höher der Ausgabepreis der Aktie beim Börsengang, desto mehr Geld wird in die Unternehmenskassen gespült.

Böse Zungen behaupten oftmals gar, dass das letzte Geschäftsjahr vor dem Börsengang das beste Bild des Unternehmens für eine lange Zeit abgibt. Es werden alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt und es wird an allen Schrauben gedreht, um den Jahresabschluss so gut wie nur möglich aussehen zu lassen. Es gibt keine Kritik daran, sofern alles im vorgegebenen Rahmen abläuft. Beim Betrachten der veröffentlichten Zahlen sollte man das aber im Hinterkopf behalten.


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Offenlegung: Sven besitzt keine der im Text erwähnten Aktien. The Motley Fool empfiehlt Aktien von Uber Technologies.



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