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Die Online-Mehrwertsteuer würde vor allem einem zugute kommen: Amazon

Amazon Aktie
Foto: The Motley Fool

Der Oberste Gerichtshof der USA beschäftigt sich derzeit mit einem Fall, der den Online-Handel dramatisch verändern könnte. Im Fall des US-Bundesstaates South Dakota gegen Wayfair bittet der Bundesstaat das Höchste Gericht, das Gesetz zu kippen, nach dem nur Unternehmen mit Einzelhandelpräsenz Mehrwertsteuer kassieren dürfen, die dann an den Staat abgegeben wird.

Einzelhändler ohne Einzelhandelspräsenz in einem Staat sind in den USA derzeit nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer zu erheben und an die Regierung abzuführen. Diese Regel erlaubt es vielen Online-Händlern, die Preise von stationären Händlern leicht zu unterbieten, da die Kunden keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

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Amazon (WKN:906866) profitierte lange Zeit von dieser Regel, aber es erweiterte schließlich sein Fulfillment-Center-Netzwerk bis zu dem Punkt, an dem es nun in jedem Staat Umsatzsteuer einzieht. Andere Online-Einzelhändler zu verpflichten, Umsatzsteuer zu erheben – einschließlich Drittanbieter auf Marktplätzen wie Amazon, eBay (WKN:916529) oder sogar auf Walmarts (WKN:860853) Website – würde Amazon tatsächlich wieder auf die gleiche Stufe mit seiner größten Konkurrenz stellen. Darüber hinaus könnten kleinere Einzelhändler bei der Eintreibung von Steuern stärker auf Amazon oder andere Dienstleistungen angewiesen sein, was zu einem weiteren Nachteil für sie führen würde.

Kleine Unternehmen würden am meisten leiden

Einige sagen, dass eine fehlende Steuer auf Online-Verkäufe kleinen Händlern schadet, aber diese Argumentation ist ziemlich kurzsichtig. Sicherlich sind Kleinbetriebe für die Erhebung von Steuern auf die Preise in ihren Läden sowie für Online-Verkäufe innerhalb der US-Bundesstaaten, in denen sie ihren Unternehmenssitz haben. Allerdings wird ihnen dieselbe Möglichkeit gegeben, Steuern zu umgehen, wie jedem anderen Händler auch. Da der Anteil der Absätze über Online-Kanäle immer weiter wächst, dürfte so ziemlich jeder von ihnen eine Art E-Commerce-Strategie haben.

Im Moment haben kleine Einzelhändler, die Waren über Online-Marktplätze betreiben, einen kleinen Preisvorteil gegenüber dem First-Party-Geschäft von Amazon oder Walmart. Dieser Vorteil wird jedoch durch die höheren Versandkosten weitgehend kompensiert.

Amazon und Walmart beispielsweise haben Logistiknetzwerke, um ihre Versandkosten zu senken, und Amazon hat sogar einen Vertrag mit dem USPS abgeschlossen, um die Kosten relativ niedrig zu halten. Kleine Unternehmen haben einfach nicht die nötige Größe, um eine solche Preismacht auszuüben.

Kleine Unternehmen sind auch nicht gut aufgestellt, um die Umsatzsteuer für Kunden auf der Grundlage ihres Standortes zu erheben. Als solche werden sie sich wahrscheinlich auf einen Dritten verlassen, der die Umsatzsteuer einzieht und das Geld an die zuständigen Stellen überweist. Das sind zusätzliche Kosten für kleine Unternehmen, und Amazon mit seinem beliebten „Fulfillment by Amazon“-Programm ist in der Lage, einen solchen Service anzubieten.

Auch eBay und Walmart wird es treffen

eBay ist der zweitgrößte Online-Einzelhandel in den Vereinigten Staaten, funktioniert aber ausschließlich als Marktplatz. Die meisten Verkäufe bei eBay erheben vom Verkäufer keine Umsatzsteuer. Gleichzeitig sind viele Artikel bei eBay genau so teuer wie bei Amazon; der einzige Unterschied ist eben, dass bei eBay die Umsatzsteuer fehlt. Das kann einen klug kalkulierenden Käufer gerade bei teuren Einkäufen von Amazon zu eBay führen.

Ebenso kommt ein wachsender Teil des Online-Geschäfts von Walmart von Drittanbietern. In den letzten anderthalb Jahren hat Walmart die Anzahl der auf seiner Website verfügbaren Produkte rasch erhöht, aber dieser Anstieg ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass mehr Händler hinzugezogen wurden. Wenn diese Händler alle anfangen müssen, Umsatzsteuer zu erheben, könnte das einem der größten Online-Umsatzwachstumstreiber von Walmart schaden. Das ist für Walmart besonders relevant, weil das Unternehmen in letzter Zeit einen empfindlichen Rückgang der Online-Umsätze verzeichnen musste.

Das Gericht ist sich nicht einig

Der Oberste Gerichtshof ist bei dieser Frage gespaltener als ursprünglich angenommen. Nach mündlichen Plädoyers von beiden Seiten sieht alles nach einem Patt aus, nur der Oberste Richter Breyer ist sich noch nicht sicher. Investoren werden voraussichtlich bis Juni warten müssen, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft.

Amazon ist bereits gut positioniert, um den Abstand zu seinen Online-Konkurrenten weiter zu vergrößern. Andere Einzelhändler zu verpflichten, die Umsatzsteuer auf Online-Verkäufe zu erheben, würde Amazon wahrscheinlich letztlich mehr nützen, als es kleinen Einzelhändlern hilft.

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The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Amazon, eBay und Wayfair.

Dieser Artikel von Adam Levy erschien am 23.4.18 auf Fool.com. Er wurde übersetzt, damit unsere deutschen Leser an der Diskussion teilnehmen können.



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