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Bedenken bei Unternehmensführung: Snap wird Listung im S&P 500 verweigert

Quelle: Media Kit Snap Inc.

Gerade mal eine Woche ist vergangen, seitdem der Index-Anbieter FTSE Russell sich dazu entschieden hat, dass für eine Listung neuer Unternehmen 5 % aller Stimmen öffentlich gemacht werden müssen. Damit wird quasi Snap (WKN:A2DLMS) zu allen von Russell gemamanagten Indizes der Zugang verwehrt, der S&P Dow Jones (S&P DJI) hat ganz ähnliches vor. Die setzen sich seit April mit der Kontroverse um Aktien ohne Stimmrecht auseinander, wobei sie sich Rat von zwei Beratungsfirmen sowie der Anleger geholt haben.

Russell hat sich also zu einer Entscheidung durchgerungen, und die wird dafür sorgen, dass Snap nicht weiter in vielen Indizes gelistet wird, darunter vor allem eben auch dem S&P500.

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Die Unternehmensführung zählt

Die Methodologie von S&P DJI hat sich hier und da geändert, wichtig vor allem aber das hier:

Unternehmen mit mehreren Aktienklassen können nicht mehr im S&P Composite 1500 Aufnahme finden. Bestehende Unternehmen bleiben erhalten und sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Unternehmen mit mehreren Aktienklassen können nach wie vor im S&P Total Market Index und weiteren Indizes gelistet werden.

Unter dem S&P Composite 1500 befinden sich der S&P 500, S&P MidCap 400 und der S&P SmallCap 600. Zusammen beinhalten sie insgesamt rund 90 % der US-Marktbewertung. Natürlich ist der S&P 500 der wichtigste der drei und der Index, der die meiste Aufmerksamkeit auf sich zieht. Dort nicht gelistet zu sein, ist ein riesiger Rückschritt für Snap – und viel ärgerlicher als die Entscheidung von FTSE Russell. Denn dessen bekannteste Indizes sind der Russell 1000, Russell 2000 und Russell 3000, auch wenn hier und da Wachstumsaktien und Value-Aktien enthalten sind.

Auch wenn diese Änderungen sich direkt auf die verschiedenen Aktiengattungen beziehen, macht S&P DJI doch sehr klar, dass der eigentliche Grund in der Unternehmensführung zu suchen ist. „Unternehmen, die verschiedene Aktiengattungen ausschütten, behandeln in der Regel die verschiedenen Klassen der Anleger ungleich, vor allem beim Abstimmen“, heißt es bei S&P DJI. Meistens haben verschiedene Aktienklassen dieselben wirtschaftlichen Rechte auf die Assets eines Unternehmens. Die primäre Distinktion ist halt meist das Stimmrecht. Hier mal ein Auszug aus Snaps Prospekt (Hervorhebung von uns):

Die Rechte der Aktionäre der Stammaktie A, Stammaktie B und Stammaktie C sind identisch, außer bei Abstimmung, Transfer und Konversion. Stammaktie A hat kein Stimmrecht. Wer Stammaktie A kauft, darf nicht abstimmen. Stammaktie B bekommt eine Stimme und kann in eine Aktie der Stammaktie A gewandelt werden. Stammaktie C bekommt zehn Stimmen und kann in eine Aktie von Stammaktie B gewandelt werden.

Keiner der S&P 500 Indexfonds kauft demnächst Snap, und das zu einer Zeit, wo die Aktien gerade so ziemlich jede Unterstützung gebrauchen können.

Was passiert mit den Großen?

Die Klausel mit den bestehenden Unternehmen ist wichtig, betrifft sie doch sogar Large Caps wie Alphabet (WKN:A14Y6F) und Berkshire Hathaway (WKN:A0YJQ2).

Bei Berkshires Zwei-Klassen-Struktur geht es vor allem über den Aktienpreis, da die 260.000 Dollar für die Stammaktie A für die meisten Investoren ein bisschen hoch sein dürften. Beide Klassen haben Stimmrecht: B-Aktien bekommen ein Zehntausendstel der Stimmkraft der Stammaktie A.

Bei Alphabet hingegen geht es schon darum, den Einfluss der Investoren zu dämmen. Der Aktiensplit in 2014, aus dem die nicht stimmberechtigte Stammaktie C hervorging, wurde vor allem getan, damit das Triumvirat an der Spitze weiter mächtig bleibt: Larry Page, Sergey Brin und Eric Schmidt.

Bei Facebook wurde im vergangenen Jahr ein ähnliches Split-Prinzip durchgedrückt, das Investoren abnickten. Und mit „Investoren“ meine ich eigentlich „Mark Zuckerberg“. Denn der hält den Großteil des Stimmrechts. Der Vorschlag wurde vor allem deswegen ins Rennen geschickt, damit Zuckerberg weiterhin den Hut aufhat. Kein Wunder also, dass der Vorschlag durchging. Facebook hat auch Glück, dass sie von den Änderungen bei S&P DJI nichts zu befürchten haben. Denn da steht auch: „Für Unternehmen im S&P Composite 1500, die eine weitere Aktienreihe emissieren, gilt, dass diese neue Stammaktie vielleicht gelistet wird, wenn das Event Pflicht und die Marktbewertung nicht zu vernachlässigen ist.“

Facebook muss sich keine Sorgen machen, sind sie doch schon längst gelistet, der 3-zu-1-Split wird Pflicht sein (wenn er nicht schon längst geschehen ist) und die neue Aktienklasse wird schon einen bedeutenden Einfluss auf den Markt haben.

Und es hört nicht auf

Es sieht also gar nicht gut aus, dass Snap in einem Index gelistet wird. Der Index-Anbieter MSCI beratschlagt immer noch, und es sieht so aus, als würden sie den anderen folgen. Unternehmen, die das Recht der Aktionäre beschneiden, sollten Konsequenzen spüren.

Der Markt zeigt also, dass die Unternehmensführung nach wie vor entscheidend ist. Und diese Nachricht dürften Evan Spiegel und Co. noch lange präsent haben.

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The Motley Fool besitzt und empfiehlt Aktien von Alphabet, Berkshire Hathaway und Facebook. Dieser Artikel von Evan Niu erschien am 1.8.2017 auf Fool.com. Er wurde übersetzt, damit unsere deutschen Leser an der Diskussion teilnehmen können.



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