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Der 24 Milliarden-Endlager-Fonds … und was Anleger von E.ON und RWE jetzt wissen müssen

Quelle: Public Domain.

Am 19.10. hat das Kabinett auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Gabriel eine Gesetzesvorlage gebilligt, welche den Rahmen für die kerntechnische Entsorgung des radioaktiven Mülls setzt. In Berlin soll ein Stiftungsfonds eingerichtet werden, in den die AKW-Konzerne jeweils Milliarden einzahlen müssen. Dabei sind allerdings einige Details zu beachten.

Der Stiftungsfonds

Das Kuratorium, also sozusagen der Aufsichtsrat, besteht aus Vertretern der Finanz-, Wirtschafts- und Umwelt-Ministerien. Es bestellt drei geeignete Vorstände, die über „große Erfahrung in der Anlage und dem Management bedeutender Vermögen“ verfügen müssen.

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Im Normalfall würde sich das Stiftungsvermögen über die Jahre durch Zinsen und Zinseszinsen automatisch mehren. Im jetzigen Umfeld wird dies jedoch gar nicht so einfach. Im schlimmsten Fall müssen sogar Minuszinsen in Kauf genommen werden.

Die richtige Anlagestrategie des Fonds wird deshalb in den kommenden Jahren ein heikles Themas sein. Sollte der Vorstand sich beispielsweise jetzt für eine längerfristige Anlage entscheiden und danach die Inflation losgallopieren, dann droht eine Kostenexplosion. Nicht umsonst ist die Bundesbank als beratendes Gremium im Gesetz vorgesehen.

Der Fonds ist allerdings nicht für die Mittelverwendung zuständig. Er muss lediglich dafür sorgen, dass jederzeit genug Liquidität zur Verfügung steht, um dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die jeweils anfallenden Kosten zu erstatten. Hierzu gehören der Betrieb von Zwischenlagern und die geplante Entsorgung der radioaktiven Abfälle.

Die Übertragung auf eine Tochtergesellschaft des Bundes erfolgt für die meisten Zwischenlager übrigens erst in den Jahren 2019 und 2020. Bis dahin müssen die Stromkonzerne die laufenden Kosten noch selbst tragen. Ein weiterer Punkt, der mir aufgefallen ist, besteht darin, dass die Unternehmen keinen Einfluss auf eine sparsame Mittelverwendung haben.

Die Details zu den Einzahlungen

Allein schon deshalb erscheint es geradezu notwendig, dass sich die Stromkonzerne über einen Fixbetrag von einer weiteren Haftung freistellen können. Genau das ist im Gesetz auch vorgesehen. Insgesamt sollen so mindestens 23,6 Mrd. Euro zusammenkommen. Hinzu kommen nämlich noch Zinsen in Höhe von 4,56 %, die ab dem 1. Januar 2017 berechnet werden.

Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass die Stromkonzerne sofort alles auf einmal überweisen und das müssen sie auch nicht. Der geforderte Betrag teilt sich in einen Grundbetrag und einen 35,5-prozentigen Risikoaufschlag auf. Ersterer deckt die aktuell erwartete Kostenentwicklung ab, letzterer dient als Sicherheit, falls sich unvorhergesehene Ausgaben ergeben, was in diesem Fall wahrscheinlich ist.

Die Bezahlung des Risikoaufschlags ist nicht obligatorisch und die Unternehmen können sich bis Ende 2022 dafür Zeit lassen. Da sie damit aber gleichzeitig von einer eventuellen Nachschusspflicht befreit werden, können wir davon ausgehen, dass alle sich dafür entscheiden werden, diesen Betrag zu entrichten, denn Planungssicherheit ist wichtig. Um Zinsen zu sparen, könnte es darüber hinaus sinnvoll sein, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Zahlung zu leisten.

Der Grundbetrag wird eigentlich bereits im Juli fällig. Allerdings besteht die Option, zunächst nur 20 % davon einzubezahlen und für den Rest eine individuell ausgestaltete Ratenzahlung mit dem Finanzministerium zu vereinbaren. In dem Fall sind Sicherheiten zu leisten, was im Fall von RWE wohl bedeutet, dass ein Teil der gehaltenen Innogy (WKN:A2AADD)-Aktien verpfändet werden müsste. Spätestens Ende 2026 muss jedenfalls der Restbetrag beglichen werden.

Wie sich die Verpflichtungen auf die vier großen Betreiber zum 1. Januar 2017 aufteilen, habe ich in der folgenden Tabelle zusammengefasst, basierend auf Anhang 2 der Gesetzesvorlage:

Konzern Grundbetrag Risikoaufschlag Gesamt in Mrd. EUR
RWE (WKN:703712) 5,6 2,0 7,6
E.ON (WKN:ENAG99) 6,6 2,3 8,9
EnBW (WKN:522000) 3,5 1,2 4,7
Vattenfall (WKN:601200) 1,7 0,6 2,3

Quelle: Eigene Berechnungen des Autors

Diese Beträge müssen jetzt möglichst schnell flüssig zur Verfügung stehen. Einige Analysten rechnen damit, dass nach RWE nun auch E.ON zum Mittel der Kapitalerhöhung greifen wird. Bei einem für das laufende und das kommende Geschäftsjahr erwarteten operativen Ergebnis vor Abschreibungen in Höhe von jeweils rund 5 Mrd. Euro erscheint das aber nicht zwingend notwendig, insbesondere wenn man an die Möglichkeit der Ratenzahlung denkt.

Auf üppige Dividenden würde ich jedoch zumindest bei E.ON eher nicht hoffen. RWE hingegen flossen beim Innogy-Börsengang 3 Mrd. Euro zu, sodass es kein Problem sein sollte, bis Sommer 2017 den geforderten Grundbetrag vollständig aufzubringen.

Ein Problem weniger

Lange herrschte Unsicherheit darüber, wie viel die AKW-Betreiber nun wirklich für die Entsorgung des Atommülls bezahlen müssen. Das drückte auf die Kurse und lenkte das Management vom Tagesgeschäft ab. Sollte das Gesetz wie geplant in den kommenden Wochen verabschiedet werden und in Kraft treten, dann herrscht endlich Planungssicherheit.

Für den Bund wird es eine große Herausforderung sein, die vielen Milliarden gut anzulegen und kostensparend zu nutzen. Es wird spannend, ob der Zweck erfüllt werden kann, bevor die Mittel aufgebraucht werden. Anleger braucht dies in Zukunft nicht mehr zu kümmern. Die Bewertung von E.ON und RWE ist zwar weiterhin alles andere als unkompliziert, aber das Bild beginnt sich aufzuhellen.

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Ralf Anders besitzt Wertpapiere auf E.ON. The Motley Fool besitzt keine der genannten Aktien.



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