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Dieses Investment könnte dein bestes werden: Belegschaftsaktien

Arbeitest du für eine AG? Falls ja, kann dein erstes Aktieninvestment gleich dein bestes werden. Falls nein, lohnt sich das Weiterlesen trotzdem — denn aus den unten geschilderten Fehlern des Herrn Otto F. kann jeder etwas lernen.

Es gibt Geschenke, die Anleger nicht ablehnen sollten. Über eins habe ich in meinem Artikel über Vermögenswirksame Leistungen (VL) bereits berichtet, bin aber nur auf Fondssparpläne eingegangen. Wenn du es ein bisschen spannender magst, ist natürlich auch der Direkteinstieg in Aktien möglich. Dieser kann nämlich ebenfalls vom Arbeitgeber und vom Staat gefördert werden.

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Allerdings kann man dabei einiges falsch machen. Damit dir das nicht passiert, betrachten wir den (rein hypothetischen) Fall des (natürlich fiktiven) Finanzstrategen Otto F., dessen Versuch der Teilhabe an den Segnungen des Kapitalismus gründlich daneben geht.

Die Fehler des Herrn F.

In Ottos Firma läuft es richtig übel: Mieses Arbeitsklima, hohe Verluste und obendrein schlechte Zukunftsaussichten. Er weißt, wie man das ändern könnte. Trotzdem wird Ottos fundierte Analyse, die er nach fünf Gläsern Spezialbowle bei der letzten Weihnachtsfeier präsentiert hat, böswillig ignoriert.

Sein Arbeitgeber ist börsennotiert. Deshalb muss man Otto anhören! Er kauft eine (!) Aktie seiner Firma und meldet sich zur nächsten Hauptversammlung an. Als Aktionär hat er dort Rederecht und kann deshalb seinem Chef nach allen Regeln der rhetorischen Kunst die Meinung geigen. Der Adressat seiner Wortmeldung ist diesmal nicht der ignorante Abteilungsleiter von der Weihnachtsfeier, sondern der ganz große Boss: Der Vorstandsvorsitzende.

Wichtige Erkenntnisse

Nachdem dies erledigt ist, hat Herr F. zwei Dinge gelernt.

  1. Er kann mit kleinem Geld (Preis einer Aktie) Großes bewirken. In seinem Fall aber leider auch Unerwünschtes: Einen Tag nach der Hauptversammlung  steht er mit seiner Wortmeldung im Handelsblatt – und kurz darauf vor der Agentur für Arbeit.
  2. Otto hat die bewährte Investment-Regel „buy what you know“ (Kauf nur das, was du kennst/verstehst) falsch interpretiert: Er hat die Aktie eines Unternehmens gekauft, von dem er wusste, dass es nichts taugt.

Aus Ottos Fehlern können wir lernen und das Gelernte zeitnah umsetzen. Bei Punkt 1 ersetzen wir die Kraft des (unbedachten) Wortes durch die Macht des Zinseszins-Effekts und nutzen diese gegebenenfalls mit Hilfe von Vermögenswirksamen Leistungen. Wie das funktioniert, kannst du hier nachlesen.

Und wenn du bei einer Aktiengesellschaft beschäftigt bist, solltest du über Punkt 2 ein bisschen ausführlicher nachdenken.

Buy what you know

Du hast vielleicht bisher keine Aktien gekauft, weil du nicht genug über das Geschäftsmodell und die Zukunftsaussichten der zugehörigen Unternehmen weißt. Das war eine gute Entscheidung. Es gibt aber mindestens ein Unternehmen, das du besser kennst als 99 % der Anleger: Deinen Arbeitgeber.

Wenn du bei einer börsennotierten AG angestellt bist, kannst du diesen Vorteil nutzen, indem du ein paar von dessen Anteilscheinen ins Depot legst. Das gilt natürlich nur, wenn du von den Erfolgsaussichten überzeugt bist. Falls ja, frag erfahrene Kollegen oder die Personalabteilung, ob Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Die gibt es nämlich meist deutlich billiger als an der Börse. Viele große AGs bieten ihren Mitarbeitern Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent des Börsenkurses!

Natürlich hat dieser Rabatt einen kleinen Haken: Er ist als so genannter geldwerter Vorteil zu versteuern – aber nur oberhalb von 360 Euro pro Jahr. Wenn „deine“ AG beispielsweise 50 Prozent Nachlass gewährt, kannst du jährlich für 360 Euro Aktien kaufen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Mit der Zeit wird daraus ein schöner Depotposten. Nach dem Erwerb darfst du Belegschaftsaktien nämlich nicht gleich wieder verkaufen, sondern musst sie ein paar Jahre behalten. Die Dauer dieser Haltefrist variiert von Arbeitgeber zu Arbeitgeber.

Außerdem ist es nicht unwahrscheinlich, dass dein Unternehmen einen Dreh gefunden hat, den Kauf von Belegschaftsaktien über VL abzuwickeln. So kriegst du die Aktien nicht nur mit Rabatt, sondern kassierst vom Staat auch die Arbeitnehmersparzulage! Im oben geschilderten Fall wären das immerhin 72 Euro (= 20 Prozent der Sparsumme von 360 Euro). Dann kannst du es dir leisten, den Kollegen bei der nächsten Weihnachtsfeier ein paar Gläschen Spezialbowle zu spendieren …

Zum Schluss drei Hinweise: Einer für alle, einer für Otto F. und einer für Fortgeschrittene

  1. Natürlich lohnt sich der Kauf von Belegschaftsaktien auch dann, wenn du den steuerlichen Freibetrag von 360 Euro beim Preisnachlass überschreitest.
  2. Wenn auf der Hauptversammlung deines Arbeitgebers gemeckert werden soll, kann das der Verein der Belegschaftsaktionäre übernehmen. Dessen Funktionäre sind meist Ruheständler mit viel Zeit und wenig Angst. Sie übernehmen gern die Vertretung für einen Teil deiner Stimmrechte. Du kannst währenddessen auf der HV eine kostenlose Currywurst genießen und dich auf die Dividende freuen.
  3. Auch Otto F. kann die Börse zum Vermögensaufbau nutzen, weil man kein Genie sein muss, um erfolgreich in Aktien zu investieren. Nötig sind nur einfache Mathematik, gesunder Menschenverstand — und Grundkenntnisse über die “richtigen” Zahlen.  In unserem kostenlosen Bericht “15 Bilanzkennzahlen, die dich zu einem besseren Anleger machen” findest du Hinweise, wie du die Aktien mit den besten Zukunftsaussichten identifizieren kannst. Klick hier, um kostenlosen Zugang zu diesem Sonderbericht zu erhalten.

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