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Fondssteuerreform 2018: Schon im Januar geht der Wahnsinn los

Sonova Schock Crash
Foto: Getty Images

Die Tage werden kürzer und schon bald steht das neue Jahr vor der Tür. Wenn man überhaupt ein Steuerthema für 2018 auf dem Schirm hat, sind es wahrscheinlich in erster Linie mögliche Steuererleichterungen unter einer neuen Regierung.

Dass aber für die Millionen Deutschen, die Investmentfonds besitzen, sich schon in wenigen Wochen steuerlich vieles grundlegend ändert, wissen nur die Wenigsten. Dabei haben es die Änderungen in sich.

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Guter Vorsatz, kompliziertes Ergebnis

Die Investmentsteuerreform, die ab 2018 gelten wird, wird eigentlich aus einem lobenswerten Grund eingeführt. Bisher greift die unkomplizierte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nämlich nicht gänzlich auch bei ausländischen Fonds, weshalb Erträge sogenannter thesaurierender ausländischer Fonds noch immer separat versteuert werden müssen, was zusätzlichen Aufwand verursacht, und ausländische Fonds benachteiligt. Dabei sollte niemand vergessen, dass ETFs aus steuerlicher Sicht nichts anderes als Fonds sind.

Ein zentraler Punkt der neuen Steuerregeln braucht Anleger nicht übermäßig interessieren, da sie nicht unmittelbar betroffen sind. Ab 2018 wird bei deutschen Fonds auf deutsche Dividenden und deutsche Immobilienerträge eine Steuer in Höhe von 15 % fällig. Die Chance kurzfristiges Traden unattraktiver zu machen, hat man nicht genutzt, denn realisierte Kursgewinne bleiben weiterhin unversteuert.

Ein Geschenk mit einem großen Haken

Da also ab 2018 Steuern fällig werden, wo früher nichts besteuert wurde, will man Anlegern an anderer Stelle entgegenkommen und ihre Steuerlast erleichtern. Was auf den ersten Blick gut aussieht, ist aber tatsächlich ziemlich kompliziert und nimmt bizarre Auswüchse an.

Eine Entlastung wird es zukünftig in Form einer Teilfreistellung der Abgeltungssteuer geben. Das heißt, dass auf einen Teil von Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen keine Steuer fällig wird. Es wird aber verschiedene Sätze für die Teilfreistellung geben:

  • Aktienfonds: 30 %
  • Mischfonds: 15 %
  • offene Immobilienfonds: 60 %
  • offene Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt Ausland: 80 %

Wer also einen Ertrag eines Aktienfonds in Form von 100 Euro erhält, muss in Zukunft dank der Teilfreistellung von 30 % davon nur noch 70 Euro versteuern, was allerdings weiterhin mit der gängigen Abgeltungssteuer geschieht.

So weit ist die Reform eigentlich verständlich und fair, bloß kommt noch der große Haken. Der Fiskus wird in Zukunft nämlich deutlich ungeduldiger. Deswegen wird ab 2018 ein sogenannter Basisertrag für jeden Fonds ermittelt, der dann als Vorabpauschale besteuert wird.

Das Verrückte daran ist, dass der Basisertrag gar nichts damit zu tun hat, ob mit dem Fonds Renditen erzielt wurden, sondern sich einfach am Basiszins orientiert. Dass beim Basiszins dann wiederum die Teilfreistellung greift, ist wohl eher ein schwacher Trost.

Das versteckt sich hinter der Vorabpauschale

Der deutsche Fondsverband BVI hat folgende Formel für die Berechnung des Basisertrags eines Aktienfonds veröffentlicht:

Basisertrag = 70 % des jährl. Basiszinses x Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Jahresbeginn des vorangegangenen Kalenderjahres (z. B. 01.01.2018)

Die Vorabpauschle wird dann wie folgt berechnet:

Vorabpauschale = Basisertrag – Ausschüttung des letzten Kalenderjahres

Der Basiszins orientiert sich am aktuellen Zinsumfeld. Auf die Vorabpauschale wird dann die Abgeltungssteuer fällig. Der einzige Trost ist, dass unter dem Strich die Vorabpauschale nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen sollte, denn die bereits gezahlte Steuer kann später geltend gemacht werden. Spaß machen wird es aber nicht, Steuern zu bezahlen auch wenn kein einziger Euro Gewinn realisiert wurde.

Es ist aber auch egal, ob einem diese Aussichten Freude bereiten oder nicht, im Januar geht der Wahnsinn los.

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